Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug

Der Unterzeichnete kauft heute fest, vom Verkäufer, vorbehältlich der Genehmigung der Geschäftsleitung, unten aufgeführtes Automobil wie besichtigt und/oder gefahren. 
Käufer   Verkäufer
Name ______________________  
Vorname ______________________
Strasse / Nr. ______________________  
PLZ / Ort ______________________
Telefon ______________________
Das Fahrzeug wird in dem Zustand wie besichtigt und/oder probegefahren unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.
Angaben zum Fahrzeug
Automarke ___________________ PS ___________________
Modell ___________________ Kilometer ___________________
Farbe ___________________ MFK ___________________
1. Inverkehrsetzung ___________________ Zubehör ___________________
Chassis Nr ___________________ Stammnummer ___________________
Zum Preis von
Fr.__________________________ In Worten:__________________________
Der Käufer gibt folgendes Fahrzeug unfallfrei und frei von jeder Schuld an Zahlung
Automarke ___________________ PS ___________________
Modell ___________________ Kilometer ___________________
Farbe ___________________ MFK ___________________
1. Inverkehrsetzung ___________________ Zubehör ___________________
Chassis Nr ___________________ Stammnummer ___________________
Vereinbarter Eintauschpreis Fr.__________________________
Restkaufpreis Fr.__________________________
Datum Fahrzeugübergabe     __________________________

Verkaufsbedingungen:
Sofern eine Occasionsgarantie schriftlich vereinbart wird, hat diese nur Gültigkeit auf mechanische Teile d.h Motor, Getriebe eventuell Hinterachse, wobei vom Verkäufer nur die Teile unter Garantie ersetzt werden, vom Käufer aber in jedem Fall der Arbeitsaufwand übernommen werden muss. Für alle nicht mechanischen Teile wird die Sachgewährleistung wegbedungen. Garantiearbeiten sind in jedem Falle bei der Verkaufsfirma auszuführen. Für Zubehör wie spez. Felgen, Verbreiterungen, Radio etc. lehnen wir jegliche Haftung ab. Jegliche Sach- und Rechtsgewährleistung für das Kaufobjekt durch den Verkäufer wird ausdrücklich wegbedungen. Das gekaufte Automobil bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verkaufsfirma. Weitere Zusicherungen oder Abmachungen, die zur Ergänzung des Vertrages dienen, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der Verkaufsfirma schriftlich bestätigt sind. Nebenabreden sind ungültig. Als Zahlungsmittel werden keine Bank-Check angenommen. Als gültige Zahlungsmittel gelten Barzahlung oder Banküberweisungen. Der Verkäufer ist ohne Einschränkung zur Übertragung des Vertrages, insbesondere auch des Eigentumsvorbehaltes auf einen Dritten berechtigt. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur Übernahme des gekauften Fahrzeuges, sein Eintauschfahrzeug weiterhin zu pflegen und zu unterhalten, ansonst der der Verkäufer berechtigt wäre, einen höheren Aufpreis als vereinbart zu verlangen. Für den Fall der Nichterfüllung oder nicht richtigen Erfüllung des Vertrages durch den Käufer wird eine Konventionalstrafe von 20% des Kaufpreises vereinbart. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist Ort der Vertragsunterzeichnung. Dieser Vertrag ist im Doppel ausgefertigt und von beiden Parteien unterzeichnet.

Ort / Datum ________________________

Unterschrift Verkäufer

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Unterschrift Käufer

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